Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kundenbefragung Bestes Bio
1. Vorbemerkung
Die Kundenbefragung "Bestes Bio" wird von der bio verlag GmbH, Magnolienweg 23, 63741 Aschaffenburg ausgerichtet. In Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen wird Herstellern und Inverkehrbringern (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) die Möglichkeit geboten, Produkte zum Zwecke der Marktforschung von Verbrauchern bewerten zu lassen. Die Verbraucher werden von der bio verlag GmbH ausgewählt. Produkte, deren Bewertung eine Mindestschwelle übersteigt, werden im Rahmen der Kundenbefragung ausgezeichnet. Bei widersprüchlichen Angaben in diesen Teilnahmebedingungen und den allgemeinen Teilnahmebedingungen für Webangebote der bio verlag GmbH gelten für Bestes Bio vorrangig diese Teilnahmebedingungen.
2. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind Grundlage für alle Rechtsverhältnisse der bio verlag GmbH gegenüber Teilnehmern und Interessenten an der Kundenbefragung Bestes Bio.
Mit der Teilnahme an der Befragung Bestes Bio oder der Nutzung der Internetseiten www.bestes-bio.com, insbesondere der Unterseiten für Teilnehmer, erkennt der Teilnehmer oder Interessent diese Teilnahmebedingungen an. Bestimmungen, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen für ihre Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung bzw. der schriftlichen Bestätigung der bio verlag GmbH. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Regelungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Anmeldung/Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt durch das Anmeldeformular auf der Seite bestes-bio.com. Zustande kommt der Vertrag erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht vor Zustandekommen des Vertrags nicht. Auch wenn die unter Ziff. 4 genannten Teilnahmebedingungen eingehalten wurden, behalten wir uns vor, einzelne Anmeldungen nicht anzunehmen.
4. Teilnahmeberechtigte
Der Wettbewerb um die Auszeichnung „Bestes Bio“ ist Unternehmen vorbehalten, die zertifizierte Bio-Produkte für den Naturkost-Fachhandel produzieren oder über den Naturkost-Fachhandel in Verkehr bringen. Ist eine Bio-Zertifizierung des gesamten Produkts nicht möglich (z.B. non-Food), muss der Nachweis über die Bio-Zertifizierung der Inhaltsstoffe erbracht werden. Produkte, die über den Naturkost-Fachhandel vertrieben werden, die aber nicht als Ganzes oder hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe bio-zertifizierbar sind, können als „Bestes Öko“ teilnehmen, sofern ein Nachweis über die zertifizierte ökologische Qualität der Inhaltsstoffe erbracht wird.
Ein Unternehmen kann pro Wettbewerbsjahr bis zu fünf Produkte anmelden. Nur Produkte, die über den Naturkostgroßhandel erhältlich sind und im Naturkostfachhandel deutschlandweit erhältlich sind oder deren Markteinführung unmittelbar bevorsteht, dürfen teilnehmen. Produkte, die noch nicht im Großhandel gelistet sind, werden ausgezeichnet, die Auszeichnung wird nur im Geschäftskundenbereich, nicht aber gegenüber Endverbrauchern aktiv kommuniziert.
5. Pflichten des Veranstalters
Die bio verlag GmbH führt ein Verfahren zur Bewertung des Produktes durch ausgewählte Verbraucher durch. Jedes Produkt wird an mindestens 100 Verbraucher versendet. Diese bewerten das Produkt anhand eines Bewertungsbogens, welcher für die konkrete Produktkategorie erstellt wurde. Die bio verlag GmbH wird diese Bewertungsbögen auswerten und den Teilnehmern eine anonymisierte Auswertung der Befragungsergebnisse zur Verfügung stellen. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers in wie auch immer gearteter Art hinsichtlich der Auswahl der Verbraucher und auch nicht hinsichtlich der Ausgestaltung der Bewertungsbogen.
6. Verpflichtungen des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist zu folgendem verpflichtet:
- Zahlung der Teilnahmegebühr und der Versandbeteiligung,
- Bereitstellung von insgesamt 120 Einheiten des zu bewertenden Produkts (beinhaltet 20 Einheiten Bruchreserve).
Weiterhin verpflichtet sich der Teilnehmer fristgerecht wahrheitsgemäße Produktinformationen, Zutaten-/Inhaltsstofflisten auf Deutsch sowie hochauflösende Produktbilder und Markenlogos bereitzustellen.
7. Abbruch der Kundenbefragung
Seitens des Teilnehmers: Eine Stornierung der Teilnahme ist kostenlos bis zum Anmeldeschluss möglich. Für Stornierungen nach Anmeldeschluss aber vor dem Versand der Produkte an die Befragungsteilnehmer erhebt die bio verlag GmbH eine Stornogebühr von 875€ (zzgl. USt.). Eine Stornierung nach dem Versandtermin ist aus ablauftechnischen Gründen nicht möglich.
Seitens der bio verlag GmbH: Die bio verlag GmbH kann den Wettbewerb unter Erstattung der Teilnahmegebühr und Logistikbeteiligung abbrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich ist.
8. Gewährleistung
Die Verbraucher sind in ihrer Bewertung frei. Die Verpflichtung der bio verlag GmbH beschränkt sich auf die Auswahl geeigneter und zuverlässiger Befragungsteilnehmer. Die Ergebnisse der Befragung sind nicht anfechtbar. Auch bei negativen Ergebnissen, welche eine Vergabe des Labels „Bestes Bio“ verhindern, bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
9. Labelvergabe
Ein bewertetes Produkt erhält das Label „Bestes Bio“ wenn es in dem durchgeführten Verfahren zur Kundenbefragung mindestens 80% der maximal erreichbaren Punkte der jeweiligen Kategorie erreicht. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt das Label „Bestes Bio“ gem. der nachfolgenden Ziff. 10 zu nutzen.
10. Urheberrechte
Die bio verlag GmbH ist als exklusive Lizenznehmerin an der von BIO A LA UNE sas beim Deutschen Patent- und Markenamt Register-Nr. 302018103450 registrierten Wort-/Bildmarke vergabeberechtigt. Sollte das Label vergeben werden, so wird hierdurch dem Teilnehmer erlaubt, das „Bestes Bio“-Label zu nutzen. Das „Bestes Bio“-Label darf nur für das befragungsidentische Produkt verwendet werden. Befragungsidentisch ist ein Produkt nur dann, wenn es mit dem bewerteten Produkt hinsichtlich der in der Befragung angegebenen Produktbezeichnung, Zusammensetzung, Verpackung (Design, Größe) und sämtlichen sonstigen Produktmerkmalen übereinstimmt. Das Recht zur Nutzung des Labels beginnt mit dem späteren der folgenden Termine:
- Veröffentlichung der Ergebnisse durch bioverlag GmbH ODER
- dem 1. Dezember des Jahres, das dem im Label genannten Kalenderjahr vorangeht.
Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf des im Label genannten Kalenderjahres. In diesem Kalenderjahr hergestellte und mit dem Label versehene Produkte dürfen noch im darauf folgenden Kalenderjahr abverkauft werden. Die Führung des Siegels ist weiterhin an eine gültige Bio-Zertifizierung geknüpft. Wird diese nach Anmeldung des Produkts entzogen oder hat sie – entgegen den Teilnahmebedingungen – zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegen, so darf das „Bestes Bio“-Label nicht weiter verwendet werden.
11. Haftung
(1) Die bio verlag Gmbh haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen Teilnhamebedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Auf Schadensersatz haftet die bio verlag GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben und für Ansprüche des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es wird keine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des „Bestes Bio“-Labels durch den erfolgreichen Teilnehmer übernommen. Es obliegt dem Teilnehmer selbst zu überprüfen, ob er durch die konkrete Verwendung dieses Labels wettbewerbsrechtliche Verstöße begeht.
12. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen
Teilnehmer, die versuchen die Auswahl der Befragten oder die Bewertung durch die Befragungsteilnehmer zu beeinflussen oder ein "Bestes Bio" Label unbefugt verwenden, werden von der laufenden Teilnahme und/oder der Teilnahme im Folgejahr ausgeschlossen. Im Weiteren gelten obige Stornierungsbedingungen.
13. Änderungen und Aktualisierungen
Die bio verlag GmbH behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu aktualisieren. Die Teilnehmer werden von einer Aktualisierung unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
14. Schlussbestimmungen
Für diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen die bio verlag GmbH und Teilnehmern oder Interessenten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Aschaffenburg, Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Aschaffenburg, 12.02.2021